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Ist es zulässig, eine Gefährdungsbeurteilung nur für "Arbeitsstätten" (Gebäude) eines Unternehmnes zu erstellen, ohne auf konkrete Tätigkeiten einzugehen?

oder separat erfasst und bearbeitet werden. Hierbei sollte aber versucht werden, den Bezug zu der Tätigkeit/des Arbeitsplatzes herzustellen, da die Gefährdungen, die sich durch die Arbeitsstätte ergeben, wie z.B. nicht ausreichende Verkehrswege, schlechte Beleuchtung, unzureichendes Mobiliar, geringe Bewegungsfläche etc., sich konkret auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit auswirken und zu Belastungen ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 13760