Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist es zwingend vorgeschrieben, Gefährdungsbeurteilungen bzw. deren Dokumentationen nach dem Arbeitsschutzgesetz in Deutsch durchzuführen?

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...

Stand: 28.11.2022

Dialog: 6644