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Müssen in der Gefährdungsbeurteilung als "mitgeltende Unterlagen" die gesetzlichen / rechtlichen Vorschriften aufgeführt werden?

dort, wo weniger gängige Rechtsquellen, Normen oder sonstige arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Quellen benutzt wurden, ist dies in jedem Fall sinnvoll. Im Arbeitsschutzgesetz ist ein derartiges Zitieren von Rechtsquellen nicht zwingend vorgeschrieben, die prüfende Behörde wird jedoch im Rahmen der Plausibilitätsprüfung ggf. nachfragen, wie man zu bestimmten Aussagen in der Gefährdungsbeurteilungen ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 12013