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Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in § 5 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat. Er soll mögliche Gefahren ermitteln und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einem potentiell höheren ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625

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