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Muss bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt bleiben oder darf sie öffentlich durchgeführt werden?

oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43035