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Ist es zulässig, eine Gefährdungsbeurteilung nur für "Arbeitsstätten" (Gebäude) eines Unternehmnes zu erstellen, ohne auf konkrete Tätigkeiten einzugehen?

Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ein er ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 13760