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Muss für jeden einzelnen Bildschirmarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

" auf § 5 des ArbSchG. Auch diese Vorschrift steht somit einer Verfahrensweise nicht entgegen, bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung für einen Arbeitsplatz oder eine Tätigkeit vorzunehmen.Voraussetzung ist, dass die Arbeitsbedingungen tatsächlich gleichartig sind. So ist es z.B. bei Bildschirmarbeitsplätzen durchaus möglich, dass bestimmte Arbeitsbedingungen gleichartig sind, wie Tisch ...

Stand: 02.02.2019

Dialog: 12608