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Gilt die DGUV Vorschrift 1 und somit die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch für Studierende?

von UVVen dem staatlichen Recht möglicherweise nahezu identische Regelungen für die übrigen Versichertengruppen (über die „Beschäftigten“ hinaus) treffen zu müssen. Ziel dieser generellen Anwendung staatlichen Rechts ist letztendlich, Regelungslücken zu vermeiden, d. h. alle Versicherten unterliegen – sofern nicht spezielle Regelungen für bestimmte Versichertengruppen, z. B. im Bereich der Feuerwehren ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42628