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Muss für die Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung bestehen oder gilt hier das Prinzip der "wissenden Person", die sich durch ihre erworbenen Fähigkeiten selbst schützen muss?

Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 19402