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Darf ein Generalübernehmer Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung der Nachunternehmer nehmen bzw. diese prüfen?

wir hin.Wenn der Generalübernehmer (GÜ) Einsicht in die Gefährdungsbeurteilungen nimmt, geschieht dies sicherlich freiwillig bzw. auf der Basis der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge.Grundsätzlich ist die Einsichtnahme und Beachtung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf die Koordinierung des GÜ nach der Baustellenverordnung und der erforderlichen Zusammenarbeit ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 11332