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Müssen Gefährdungsbeurteilungen generell unterschrieben werden? Wenn ja, von wem?

er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein. Insofern könnte durch die Unterschrift der beiden v. g. Berater für den Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit durch den schriftlichen Nachweis der Beratung entstehen. Dabei unterschreibt der Berater nur, dass er den Arbeitgeber beraten und insofern ...

Stand: 05.12.2022

Dialog: 5686