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Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist. (5) Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine Durchschrift der nach § 193 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vom Betriebsrat zu unterschreibenden Unfallanzeige auszuhändigen." (§ 89 BetrVG)Weiter ist es Aufgabe des Betriebsrates, u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332