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Welche Vorschriften existieren zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden hat. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.   Behörden: § 23 Abs. Arbeitsschutzgesetz regelt die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden untereinander und mit den Sozialversicherungsträgern.   ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 1532