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Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Unterweisungen etc. zur Auswertung herangezogen werden.Auf den Leitfaden zur Untersuchung von Arbeitsunfällen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin. Hier wird in Kapitel 2.1 Informationssammlung ausgeführt:"Wie findet man nun die geeignete Information? Als erstes natürlich durch eine Inaugenscheinnahme bzw. Faktensammlung vor Ort, bei der die Unfallsituation festgestellt ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332