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Ist es zulässig, Personen-Notsignal-Geräte mit deaktivierten Ruhealarm zu betreiben?

Überwachung erforderlich, wie sie bei kritischen Gefährdungen vorgeschrieben ist. Gefährdungsstufe kritisch: Bei einer kritischen Gefährdung ist eine ständige Überwachung erforderlich z.B. durch: Eine zweite Person, Personen-Notsignal-Anlage, Video-Einrichtung im Dauerbetrieb. Bei der Einstufung der Gefährdungsstufe "kritisch" ist nach Meinung des KomNet-Kompetenzzentrums Hamburg das Ausschalten ...

Stand: 24.03.2016

Dialog: 26246