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Wie lässt es sich erklären, dass trotz vieler Forschungsberichte die Effizienz des Arbeitsschutzes weiterhin mit der Unfallquote bestimmt wird?

Die Pflicht zur Erstellung von statistischen Auswertungen ergibt sich aus § 25 des SGB VII. Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb eines Gewer ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 4322