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Werden Kinder in Kindergärten, Kindergrippen, etc. als "Beschäftige/Versicherte" gezählt, wenn es darum geht, ob ein Arbeitsschutzausschuss eingeführt werden muss?

und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."In Anhang 1 der DGUV Vorschrift 1 wird erläutert, dass es sich bei den in § 2 Absatz 1 genannten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften um solche handelt, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten ...

Stand: 13.12.2017

Dialog: 30843