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Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332