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Wer kann die Funktion eines Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)- Beauftragten übernehmen?

Vorab sei gesagt, dass der Arbeitgeber, der ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) umgesetzt hat, die gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes über die Norm hinaus erfüllt hat. Daher wird die Einführung eines AMS von den Arbeitsschutzbehörden befürwortet. Sie ist allerdings freiwillig. Auch haben die Betriebe bei der Einführung eines AMS Spielräume ...

Stand: 29.11.2017

Dialog: 26864