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Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

müssen (in Papier- oder elektronischer Form) an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können. Dabei muss ein freier Zugang gewährleistet sein.Gemäß der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer neben den für seinen Betrieb gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und Regeln der Unfallversicherungsträger auch die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846