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Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332