Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846