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Welche Vorschriften existieren zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

und ein Beratungsrecht des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit. Vergleichbare Regelungen sind in den Personalvertretungsgesetzen der Länder zu finden. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: § 9 Abs. 1 und 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. § 10 ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 1532