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Ist man als verantwortlicher Dritter auf einer Baustelle/bei einem Bauvorhaben weisungsbefugt?

die Beauftragung nicht rechtzeitig (z. B. nicht fristgemäße Übermittlung der Vorankündigung, Bestellung des Koordinators nicht mit Beginn der Planung der Ausführung und / oder Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes nach Einrichtung der Baustelle), ist diese Befreiung nicht gegeben. Nicht zulässig ist damit auch die pauschale Übertragung aller Pflichten des Bauherrn auf eines der bauausführenden ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 43197