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Fällt das Verlegen einer Versorgungsleitung von der Straße ins Haus unter die Baustellenverordnung, so dass ein SiGeKo zu bestellen ist?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) findet Anwendung bei der Errichtung, Änderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage. Gemäß Nr. 3 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 10 (RAB 10) zählen Versorgungsleitungen, die mit dem Erdboden verbunden sind, zu baulichen Anlagen. Somit ist die BaustellV anzuwenden. Gemäß § 3 Abs. 1 BaustellV sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbei ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25547