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Gilt die Baustellenverordnung bei der privaten Errichtung eines Einfamilienhauses?

Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen, dass für ein Einfa ...

Stand: 13.11.2017

Dialog: 2086