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Muss ein SIGE-Plan unabhängig von der Anzahl und der Dauer der gefährlichen Arbeiten erstellt werden?

, Ausmaß) die gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. Die Tatsache, dass gefährliche Arbeiten stattfinden werden/können, reicht aus. Weder die BaustellV noch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (kurz RAB) sehen hier eine anders definierte "Auslöseschwelle" vor. Der SiGe-Plan muss gemäß § 2 Abs. (3) bereits in der Planungsphase und vor Einrichtung der Baustelle erstellt werden. ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20775