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Wie lassen sich die Bezeichnungen "nacheinander tätig" und "gleichzeitig tätig" gem. BaustellV abgrenzen?

. Die Dauer der "Zusammenarbeit" ist hier nicht ausschlaggebend. Ausnahme siehe oben.Unter "nacheinander" versteht man in diesem Sinne, dass die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zwar nicht zur selben Zeit, aber auf der selben Baustelle Tätigkeiten verrichten. Ausnahmen sind oben beschrieben. ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43862