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Ist für eine größere Baustelle vom Unternehmer (Hochbauer) eine nur auf diese Baustelle bezogene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

ausreichend. Das heißt, dass alle Gefährdungen, die baustellenspezifisch zusätzlich zu den gleichartigen Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten auftreten, beurteilt werden müssen. Dies hat für jede Baustelle, unabhängig der Baustellengröße, erneut zu erfolgen. Nach § 6 ArbSchG muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen ...

Stand: 18.05.2015

Dialog: 23867