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Ist der Bauherr für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei den von ihm beschäftigten Firmen verantwortlich?

sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz. Besteht durch überlange Arbeitszeiten von Beschäftigten ...

Stand: 12.06.2012

Dialog: 11387