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Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

Bauherr ist, wer die Errichtung, Änderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage veranlasst und tatsächlich Einfluss auf das Baugeschehen hat. Dies ist in der Regel der Inhaber der Baugenehmigung. Er muss nicht Eigentümer des Baugrundstücks sein.Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er hat eine umfassende Fürsorgepflicht für die Organisation des Bauprozess ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559