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Wie lassen sich die Bezeichnungen "nacheinander tätig" und "gleichzeitig tätig" gem. BaustellV abgrenzen?

kurzzeitig tätig werden, wie zum Beispiel beim An- oder Abtransportieren und Abladen von Stoffen, Bauteilen oder Geräten, bei Prüfungen, Probennahmen und Vermessungsarbeiten,- ausschließlich kontrollierende und/oder koordinierende Tätigkeiten ausführen."Unter "gleichzeitig" versteht man in diesem Sinne, dass die Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber zur selben Zeit Tätigkeiten auf der Baustelle verrichten ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43862