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Änderungen an Gerüsten während der Bauphase Abnahme von Gerüsten

erfolgen. Dabei reicht es nicht mehr aus, das Gerüst augenscheinlich nach Mängeln abzusuchen, sondern das Gerüst muss im Ganzen begangen werden und das Ergebnis muss schriftlich zur weiteren Einsichtnahme an der Baumaßnahme vorliegen. Befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung ...

Stand: 13.01.2015

Dialog: 2096