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Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

. Auch er hat grundsätzlich beratende Funktion. Zusätzlich nimmt er neben der Überwachung von Arbeitgeber- und Unternehmerpflichten, der Überprüfung der Anwendung bestimmten Arbeitsverfahren u. a. die vom Gesetzgeber als besonders wichtig erachtete Funktion des "Koordinierens" zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten wahr. ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081