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Ist es richtig, dass der Bauherr bzw. der Bauleiter den SiGePlan erstellt und der SiGeKo auf dessen Einhaltung hinwirkt?

sicherheitstechnischer Beurteilung von Arbeitsmitteln, Unfalluntersuchungen etc. vorrangig auf eine Beratungstätigkeit. Der mit den Aufgaben der Koordination nach § 3 Abs. 2 und 3 BauStellV beauftragte Koordinator hat weitergehende Aufgaben und Befugnisse, die über die im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erforderliche Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinausgehen ...

Stand: 06.03.2013

Dialog: 18081