Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

der Forderungen des öffentlichen Baurechts, aber auch hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.Beauftragung eines verantwortlichen DrittenDer Bauherr kann diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder einen Dritten beauftragen, der die ihm nach der BaustellV obliegenden Aufgaben erfüllt ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559