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Muss die Schulleitung der Sicherheitsfachkraft mitteilen, wenn sie von der Sifa vorgeschlagene Maßnahmen ablehnt bzw. ihnen nicht zustimmt?

Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht-pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert.Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 24784