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Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

werden (s. Kollmer, Kommentar z. Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, § 2 Rn. 133). Die Einsetzung des sogenannten "starken vorläufigen" Insolvenzverwalters oder des nach Eröffnung bestellten Insolvenzverwalters hat daher zur Folge, dass auf diesen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners übergeht (§ 22 bzw. § 80 Insolvenzordnung). Der starke vorläufige Insolvenzverwalter hat u. a. dann ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445