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Wenn der Subunternehmer offensichtlich nicht die nötige Sorgfaltspflicht durchsetzt, ist dann auch der Auftraggeber veranwortlich?

Der Subunternehmer führt im Auftrag eines Auftragnehmers (z. B. Generalunternehmer) eine vertraglich fest umschriebene, selbständige und eigenverantwortliche Leistung aus. Fachlich, personell und maschinell muss er die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Auftragnehmer (hier jetzt sein Auftraggeber) gestellt werden. Er ist wie jeder andere Arbeitgeber innerhalb seines Verantwortungsbereiche ...

Stand: 10.03.2021

Dialog: 6599