Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Inwiefern müssen wir für diese Gesellschaften eine eigene Arbeitsschutzorganisation aufbauen?

Die Organisation des Arbeitsschutzes ergibt sich daraus, wer Arbeitgeber der Beschäftigten ist.Sofern die Beschäftigten formell an die Projektgesellschaft ausgeliehen werden (Arbeitnehmerüberlassung), wird diese zum Entleiher.Gemäß § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterliegt der Leiharbeitnehmer während der Arbeit den Arbeitsschutzvorschriften des Entleihers.Folglich trägt die Proj ...

Stand: 06.03.2026

Dialog: 44236