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Darf der Geschäftsführer einen Stellvertreter bestimmen, der die Protokolle von Sicherheitsbegehungen entgegennimmt?

Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s. ...

Stand: 19.09.2019

Dialog: 6590