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Wer ist für den Arbeitsschutz von Fremdfirmen verantwortlich, die Tätigkeiten auf dem Werksgelände ausüben?

muss auch ermittelt werden, welche Schutzmaßnahmen gegen Absturz notwendig sind.  In der Gefährdungsbeurteilung maßgeblich zu berücksichtigende Unfallverhütungsvorschrift ist u. a. die DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten". Die Tätigkeit beim Auftraggeber (gewerblicher Kunde) muss in Abstimmung (in Kenntnis) mit der Gefährdungsbeurteilung des Kunden betrachtet werden. D. h. die Schutzmaßnahmen ...

Stand: 16.05.2023

Dialog: 6265