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Wann liegt die notwendige Fachkunde im Bereich Elektrosicherheit und Explosionsschutz vor?

Der Begriff „fachkundig“ ist gesetzlich nicht starr definiert, sondern richtet sich immer nach der Art der zu übertragenden Aufgabe (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Betriebsmittelprüfung, Brandschutz, Explosionsschutz) und den damit verbundenen Gefährdungen. Die Begriffsbestimmungen der Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung) wurden ...

Stand: 05.05.2026

Dialog: 44263