Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf ein Sachverständiger einer externen Organisation Arbeitsmittel als befähigte Person prüfen und die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber). Prüfungen nach § 14 BetrSichV sind ausschließlich durch befähigte Personen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Prüfungen durch befähigte Personen sind aufzuzeichnen. Die Prüfungen können auch durch externe Personen, die befähigt im Sinne von § 2 Abs. 6 BetrSichV sind, vorgenommen werden. Die Organisationsverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber. Näheres dazu ...

Stand: 21.07.2015

Dialog: 13362