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Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

vorauszusehen war. Es kann erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen werden, dass Mitarbeiter Unfallverhütungsvorschriften und ausdrückliche Verbote nicht beachten. Das muss in alle Überlegungen, Arbeitssicherheit zu verwirklichen, einbezogen werden.Bezüglich Unterweisungen sind folgende Unterlagen hilfreich:- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"- Leitfaden für Küster und Mesner- Sichere Kirchtürme ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472