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Dürfen der Anlagenverantwortliche und der Arbeitsverantwortliche ein und dieselbe Person sein

werden.Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche können ein- und dieselbe Person sein. Sowohl Anlagenverantwortlicher wie Arbeitsverantwortlicher müssen Elektrofachkraft sein. Hinweis:Weitere Informationen können der DGUV Information 203-001 (bisher: BGI 519) "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" entnommen werden. ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 6337