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Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587