Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

geregelt. Verantwortlich für die kommunalen Einrichtungen des Brandschutzes ist daher an erster Stelle die Kommune. Näheres dazu findet sich in der Regel in der jeweiligen Gemeindeordnung bzw. in dem anzuwendenden Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung. Für rein ehrenamtlich Tätige in Freiwilligen Feuerwehren findet das Arbeitsschutzgesetz keine unmittelbare Anwendung. Hier haben ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408