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Muss die Schulleitung der Sicherheitsfachkraft mitteilen, wenn sie von der Sifa vorgeschlagene Maßnahmen ablehnt bzw. ihnen nicht zustimmt?

, also den äußeren Schulbereich, ist der Sachkostenträger verantwortlich.Für den inneren Schulbereich, die sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisation und Durchführung aller schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen, ist der Schulleiter bzw. die Schulleiterin verantwortlich.Im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird in § 59 Abs. 8 festgelegt, dass vor Ort die Schulleiterinnen ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 24784