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Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

verbindliche Handlungspflichten folgen.Die systematische Verknüpfung der Grundpflichten mit anderen Vorschriften des ArbSchG und der Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (hier auch die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) lässt sich gut an der auf den ersten Blick recht offenen Forderung des § 3 Abs. 1 ArbSchG verdeutlichen, wonach der Arbeitgeber ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976